Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach § 4 g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG § 4 g schreibt vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat.

 

Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle:

AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e. V.
Rigaer Str. 55b
10247 Berlin
Tel.: 030 420 890 34
Fax: 030 420 892 99
E-Mail: info@awo-spree-wuhle.de

Vertretungsberechtigter Vorstand: Christian Meyerdierks (Vorsitzender)

Geschäftsführer: Holger Langkau

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: RA Eckhart Seidel (extern)
Tel: 030 515 885 30
E-Mail: seidel-sek@l2s-recht.de

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Zweck des Kreisverbandes ist die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
Vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen und kulturellen Arbeit, Anregungen und Hilfe zur Selbsthilfe, der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens; Förderung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements.
Zur Erfüllung der Aufgaben setzt die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e. V. auf die Zusammenarbeit mit Angehörigen, Kooperationspartnern, freien Trägern der Wohlfahrtspflege, der öffentlichen Verwaltung.

Die Durchführung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung der oben genannten Zwecke und bezieht sich in erster Linie auf die

  • Verwaltung von Beschäftigtendaten,
  • Verwaltung von Kunden und Klienten,
  • Verwaltung von Mitgliedern und Spendern,
  • Verwaltung von Mietern sowie die
  • Verwaltung von Lieferanten.

 

Betroffene Personengruppen und die diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

  • Personalverwaltung (Beschäftigte): Personalstammdaten, Adresse und weitere Kontaktdaten (z. B. Telefon, Handy, E-Mail), Angaben zur Qualifikation, Ein- und Austritt in das Beschäftigungsverhältnis, Lohn- und Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Bankverbindung, Abmahnungen, Zeugnisse und Bewerbungsunterlagen.
  • Kunden-, Klientenverwaltung: Name und Adresse, Geburtsdatum, Krankenkasse, Biografien und Gesundheitsdaten.
  • Mitgliederverwaltung (Mitglieder): Name, Vorname, Adresse, weitere Kontaktdaten, Geburtsdatum
  • Spenderverwaltung (Spender): Name, Vorname, Adresse, weitere Kontaktdaten, Bankverbindung
  • Mietverwaltung (Mieter): Name und Adresse, Kontoverbindung, Beginn und Ende des Mietverhältnisses.
  • Lieferantenverwaltung (Lieferanten): Sofern diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich sind.

 

Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern

  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden).
  • Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Personalverwaltung, Verwaltung von Einrichtungen, Buchhaltung, Rechnungswesen, Marketing, EDV).
  • Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) als Auftragsdatenverarbeiter gemäß 11 BDSG (z. B. Lohnbüro)
  • Weitere externe Stellen wie z. B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Mitgliederbeiträge, Kunden), soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem, berechtigtem Interesse oder zur Vertragserfüllung zulässig ist.
  • Im Rahmen der Leistungsabrechnung werden personenbezogene Daten von Kunden/ Klienten an die Leistungsträger übermittelt.

 

Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn die nicht mehr zur Vertragserfüllung (z. B. Versicherungs-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die oben genannten Zwecke wegfallen.

Es gelten folgende Löschfristen:

  • Kunden- und Klientendaten: In der Regel nach Ablauf von 10 Jahren
  • Beschäftigtendaten
    • Personalabrechnungsdaten: In der Regel nach Ablauf von 10 Jahren,
    • Personalakten: In der Regel 10 Jahre nach Austritt, wenn kein Unverfallbarkeitsanspruch gemäß Betriebsrentengesetz besteht oder
  • Bewerberdaten nach Ablauf von sechs Monaten
  • Lieferantendaten nach Ablauf von 10 Jahren

 

Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten (außerhalb EU/EWR)

Eine Übermittlung der Daten an Drittstaaten ist nicht geplant.